Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.09.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.08.2013 - I-2 Wx 198/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47910
OLG Köln, 09.08.2013 - I-2 Wx 198/13 (https://dejure.org/2013,47910)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2013 - I-2 Wx 198/13 (https://dejure.org/2013,47910)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2013 - I-2 Wx 198/13 (https://dejure.org/2013,47910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,47910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers in einem gemeinschaftlichen Testament

  • rechtsportal.de

    BGB § 2270 Abs. 1 ; BGB § 2271 Abs. 1 S. 2
    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers in einem gemeinschaftlichen Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselbezüglichkeit und freie Verfügung des Längstlebenden - auf die Reihenfolge kommt es an

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 22.08.1990 - 2 Wx 31/90

    Inhalt einer Auflage

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13
    Wenn dagegen in einem gemeinschaftlichen Testament durch eine wechselbezügliche Verfügung ein unbeschränkter Erbe eingesetzt worden ist, stellt die erstmalige Anordnung einer Testamentsvollstreckung eine unwirksame beeinträchtigende Verfügung dar (vgl. KG DNotZ 1967, 438; Senat NJW-RR 1991, 525; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2003 - 20 W 279/01 - juris; OLG Schleswig a.a.O.; Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2011, § 2271 Rn. 40).

    In Ermangelung einer Regelung im gemeinschaftlichen Testament muss derjenige, der Rechte aus einer ergänzenden Testamentsauslegung herleiten will, die Anhaltspunkte, die diese rechtfertigen könnten, dartun (Senat NJW-RR 1991, 525).

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13
    Für den klassischen Fall des Berliner Testaments wird allgemein anerkannt, dass bei einem gemeinschaftlichen Testament die jeweilige Erbeinsetzung der Kinder der Erblasser als Schlusserben und die jeweilige Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit stehen kann (BGH NJW 2002, 1126, 1127; OLG München NJW-RR 2011, 227; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 Wx 43/13 - juris).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2003 - 20 W 279/01

    Bindungswirkung eines Ehegattentestaments: Unwirksamkeit der Änderung einer

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13
    Wenn dagegen in einem gemeinschaftlichen Testament durch eine wechselbezügliche Verfügung ein unbeschränkter Erbe eingesetzt worden ist, stellt die erstmalige Anordnung einer Testamentsvollstreckung eine unwirksame beeinträchtigende Verfügung dar (vgl. KG DNotZ 1967, 438; Senat NJW-RR 1991, 525; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2003 - 20 W 279/01 - juris; OLG Schleswig a.a.O.; Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2011, § 2271 Rn. 40).
  • OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13
    Für den klassischen Fall des Berliner Testaments wird allgemein anerkannt, dass bei einem gemeinschaftlichen Testament die jeweilige Erbeinsetzung der Kinder der Erblasser als Schlusserben und die jeweilige Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit stehen kann (BGH NJW 2002, 1126, 1127; OLG München NJW-RR 2011, 227; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 Wx 43/13 - juris).
  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13
    Fehl geht die Bezugnahme der Beteiligten zu 3) auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1987, 638).
  • OLG Schleswig, 13.05.2013 - 3 Wx 43/13

    Ergänzende Testamentsauslegung beim Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13
    Für den klassischen Fall des Berliner Testaments wird allgemein anerkannt, dass bei einem gemeinschaftlichen Testament die jeweilige Erbeinsetzung der Kinder der Erblasser als Schlusserben und die jeweilige Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit stehen kann (BGH NJW 2002, 1126, 1127; OLG München NJW-RR 2011, 227; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 Wx 43/13 - juris).
  • KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der

    Es entspricht deshalb durchgehend obergerichtlicher Rechtsprechung, dass derartige Verfügungen zueinander wechselbezüglich im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB sind (OLG Köln ZErb 2014, 118, zitiert nach juris, dort LS.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2018 - 3 Wx 202/17

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit von Verfügungen

    Wer, wie hier, sein Vermögen letztendlich an das eigene Kind weitergeben will, dieses gleichwohl für den ersten eigenen Todesfall enterbt, tut das regelmäßig im Bewusstsein und Vertrauen darauf, dass wegen der Schlusserbeneinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf jenen Abkömmling übergehen wird (eingehend zu diesem Fall der Wechselbezüglichkeit OLG Köln ZErb 2014, 118).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23

    Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen

    c) Ist in einem gemeinschaftlichen Testament durch eine wechselbezügliche Verfügung ein unbeschränkter Erbe eingesetzt worden, stellt die Anordnung einer Testamentsvollstreckung eine beeinträchtigende Verfügung dar und ist damit unwirksam (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2003 - 20 W 279/01 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2013 - I-2 Wx 198/13, ZErb 2014, 118, juris, Rn. 19).
  • OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15

    Wechselbezüglichkeit im Ehegattentestament - Keine Grundbuchberichtigung auf

    Wer sein Vermögen letzten Endes an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten eigenen Todesfall enterbt, macht dies im Bewusstwein und Vertrauen, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - vom 1.12.2011, 31 Wx 249/210 = FGPrax 2012, 71/73; OLG Köln vom 9.8.2013, 2 Wx 198/13, juris Rn. 16; KG MittBayNot 2016, 154 mit krit. Anm. Braun).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Bindungswirkung von

    Für den klassischen Fall des Berliner Testaments wird allgemein anerkannt, dass bei einem gemeinschaftlichen Testament die jeweilige Erbeinsetzung der Kinder der Erblasser als Schlusserben und die jeweilige Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit stehen kann (vgl. z.B. BGH NJW 2002, 1126, 1127; OLG Köln Beschluss vom 09.08.2013 - 2 Wx 198/13 - BeckRS 2014, 7566; OLG München NJW-RR 2011, 227; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 Wx 43/13 -BeckRS 2013, 9366).

    Der Senat hat bei der Auslegung berücksichtigt, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet - unter Hinweis auf den von ihr angenommenen strengen Maßstab bzw. eine für geboten erachtete Zurückhaltung - die Auffassung vertreten wird, dass jedenfalls die häufig verwendeten Bestimmungen, wonach etwa der Überlebende "frei und ungehindert über sein Vermögen verfügen" könne, "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne", "über das beiderseitige Vermögen in jeder Weise frei verfügen könne" oder "frei und unbeschränkt über den Nachlass verfügen" könne, mangels anderer Anhaltspunkte im Zweifel nur Ermächtigungen zur Vornahme von Verfügungen des Letztlebenden unter Lebenden enthalten sollen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NJW-RR 2014, 965; BayObLG NJW-RR 2002, 1160; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2013 - 2 Wx 198/13 - BeckRS 2014, 7566; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 - BeckRS 2001, 12942 ; OLG Hamburg Beschluss vom 30.12.2019 - 2 W 56/19 - BeckRS 2019, 59484; Kammergericht, OLG-NL 1998, 10; anders zu der Formulierung: "Der Überlebende von ihnen ist berechtigt über seinen Nachlass frei zu verfügen": BayObLG …

  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Zunächst wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet - und unter Hinweis auf den von ihr angenommenen strengen Maßstab bzw. eine für geboten erachtete Zurückhaltung - die Auffassung vertreten, dass jedenfalls die häufig verwendeten Bestimmungen, wonach etwa der Überlende "frei und ungehindert über sein Vermögen verfügen" könne, "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne", oder "frei und unbeschränkt über den Nachlass verfügen" könne, mangels anderer Anhaltspunkte im Zweifel nur Ermächtigungen zur Vornahme von Verfügungen des Letztlebenden unter Lebenden enthalten sollen (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.01.2014, Az. 3 Wx 75/13; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2013, Az. 2 Wx 198/13, Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2001, Az. 15 W 88/01, Kammergericht, Beschluss vom 09.09.1997, Az. 1 W 678/96, jeweils zitiert nach juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30.08.1984, Az. Breg.
  • OLG Hamburg, 27.11.2018 - 2 W 74/17

    Nachlasssache: Kombination einer Vorerbschaft mit einem Vorausvermächtnis;

    Zwar nimmt die in einem gemeinschaftlichen Testament erfolgte Ernennung eines Testamentsvollstreckers grundsätzlich gemäß § 2270 Abs. 3 i.V.m. § 2270 Abs. 1 BGB nicht an der Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament teil, so dass überwiegend anerkannt wird, dass der überlebende Ehegatte die Person des Testamentsvollstreckers auswechseln kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09. August 2013 - I-2 Wx 198/13 -, Rn. 19, juris m.w.N.).
  • AG Gummersbach, 11.02.2020 - 40 VI 881/19
    Bei einem gemeinschaftlichen Testament steht die jeweilige Erbeinsetzung der Kinder der Erblasser als Schlusserben und die jeweilige Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit (OLG Köln, Beschluss vom 09.08.2013 - 2 Wx 198/13, veröffentlicht in beckonline, BeckRS 2014, 7566).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.2013 - I-2 Wx 198/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48228
OLG Köln, 30.09.2013 - I-2 Wx 198/13 (https://dejure.org/2013,48228)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2013 - I-2 Wx 198/13 (https://dejure.org/2013,48228)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2013 - I-2 Wx 198/13 (https://dejure.org/2013,48228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,48228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06

    Zur Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Wx 198/13
    Das Gesetz sieht eine solche Gegenvorstellung nicht vor (vgl. Senat, NJW-RR 2010, 287; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2007, 456; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. August 2010 - 24 W 54/10 -, juris).
  • OLG Köln, 16.03.2005 - 2 W 4/05

    Gegenvorstellung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Wx 198/13
    Mit dem von dem Plenum des Bundesverfassungsgerichts betonten Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1928 f.]) wäre es nicht zu vereinbaren, im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsbehelfe zuzulassen (vgl. Senat, a.a.O., mit weit. Nachw.; Senat, OLG-Report 2005, 253).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Wx 198/13
    Mit dem von dem Plenum des Bundesverfassungsgerichts betonten Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1928 f.]) wäre es nicht zu vereinbaren, im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsbehelfe zuzulassen (vgl. Senat, a.a.O., mit weit. Nachw.; Senat, OLG-Report 2005, 253).
  • OLG Köln, 10.06.2009 - 2 U 17/09

    Verfahren bei unzulässiger Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Wx 198/13
    Das Gesetz sieht eine solche Gegenvorstellung nicht vor (vgl. Senat, NJW-RR 2010, 287; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2007, 456; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. August 2010 - 24 W 54/10 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 54/10

    Entscheidung des Berufungsgerichts über ein unzulässiges Rechtsmittel; Vorlage an

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Wx 198/13
    Das Gesetz sieht eine solche Gegenvorstellung nicht vor (vgl. Senat, NJW-RR 2010, 287; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2007, 456; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. August 2010 - 24 W 54/10 -, juris).
  • BayObLG, 22.12.2005 - 1Z BR 101/04
    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Wx 198/13
    Gemäß § 32 Abs. 1 RVG ist die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wertes auch für die anwaltlichen Gebühren maßgebend; dies gilt nur insoweit nicht, als sich der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit nicht mit der gerichtlichen Tätigkeit deckt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2005, 1 Z BR 101/04 - juris -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht